Vertrags­anpassungen

Anpassungen Lohn- und Beschäftigungsgrad

Die Anpassung Ihres Gehalts und Beschäftigungsgrandes wird automatisch von Ihrem Arbeitgeber an die Pensionskasse gemeldet. Die versicherten Leistungen und Beiträge unter Berücksichtigung der gemeldeten Anpassungen werden Ihnen schriftlich von der Pensionskasse bestätigt. Sie erhalten zudem einen aktualisierten Versicherungsausweis.