Glossar

AHV

Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die AHV bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) den Grundbaustein der staatlichen Sozialversicherung in der Schweiz (sog. "Erste Säule").

Altersguthaben

Summe der aufgezinsten Altersgutschriften.

Altersgutschriften

(Spar-)Beitrag zur Äufnung des Altersguthabens (Altersvorsorge), ausgedrückt in Prozenten des koordinierten Lohnes. Die Beiträge sind typischerweise altersabhängig gestaffelt.

Alterskapital

Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung der versicherten Person im Zeitpunkt, in dem sie das Rücktrittsalter erreicht, bar ausbezahlt.

ALV

Arbeitslosenversicherung

Anlagen

Ertrags- und risikogerechte Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung unter Berücksichtigung bestimmter Anlagevorschriften. Verantwortlich für die Führung der Vermögensanlage (Strategie, Überwachung und Steuerung) ist das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung (Stiftungsrat).

Anlagestiftung

Der Zweck einer Anlagestiftung ist, Vermögen von mehreren Vorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagevorschriften zu verwalten.

Anpassung an die Preisentwicklung

Teuerungszulagen auf Hinterlassenen- und Invalidenrenten sind im Bereich der gesetzlichen Mindestvorsorge unter bestimmten Bedingungen  vorgesehen. Teuerungsanpassungen auf Altersrenten richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten einer Pensionskasse.

Auffangeinrichtung

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine gesamtschweizerisch tätige Vorsorgeeinrichtung mit besonderen gesetzlichen Aufgaben. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen und ist Trägerin der obligatorischen beruflichen Vorsorge arbeitsloser Personen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich, auch für Einzelpersonen ohne BVG-obligatorische Versicherungspflicht. Schliesslich fungiert die Auffangeinrichtung auch als Freizügigkeitseinrichtung.

Austrittsleistung

Geldbetrag, der einer versicherten Person beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt) . Entspricht bei Kassen mit Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen Leistungen; bei Kassen mit Beitragsprimat dem vorhandenen Altersguthaben.

Autonome Kasse

Vorsorgeeinrichtung, welche sämtliche  Vorsorgerisiken selbst trägt, d.h. nicht nur das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko im Rahmen der Altersvorsorge,  sondern auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität übernimmt.