(Früh-)Pensionierung

Der Anspruch auf Altersleistungen entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis frühestens nach Vollendung des 60. Altersjahres aufgelöst wird und spätestens bei Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters (65. Altersjahr für Frauen und Männer).


Altersleistungen

Rente

Das vorhandene Altersguthaben wird mit dem gemäss Ihrem Alter bei Pensionierung gültigen Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Rente umgewandelt.

Kapitalbezug

Die Altersrente kann bis höchstens 50% in Form eines Alterskapitals bezogen werden. Bei verheirateten Versicherten bzw. registrierten Partnern bedarf es zudem der schriftlichen und amtlich beglaubigten Zustimmung.

Verbindungsrente

Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Zeitpunkt des Bezugs der Altersrente die Ehegattenrente von 60 auf 100 % der laufenden Altersrente erhöhen. Um diese verbesserte Ehegattenrente (sog. Verbindungsrente) zu finanzieren, wird Ihre sofort beginnende Altersrente lebenslänglich gekürzt.


Sparguthaben

Das im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung vorhandene Sparguthaben kann wahlweise als einmalige Kapitalauszahlung oder als temporäre Überbrückungsrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausbezahlt werden.


Kinderrente

Die Kinderrente beträgt 20% der Altersrente und wird bis zum 20., für Kinder in Ausbildung längstens bis zum 25. Altersjahr gewährt.


Weitere Informationen

Über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen informieren wir Sie rechtzeitig. Ihre Wahl teilen Sie uns bitte bis spätestens drei Monate vor der Pensionierung mit dem entsprechenden Formular mit.

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit eine individuelle und unverbindliche Vorausberechnung Ihrer zu erwartenden Altersleistungen bei uns zu verlangen.

Reglement der Pensionskasse Novartis 1 (Art. 18ff)
Reglement der Pensionskasse Novartis 2 (Art. 15ff)
Reglement der Kaderkasse Novartis Art. 18ff)



Fragen & Antworten

Welches ist das gemäss Reglement gültige ordentliche Pensionierungsalter?

Für Männer und Frauen: 65 Jahre

Ab welchem Alter ist eine vorzeitige Pensionierung möglich?

Ab Vollendung des 60. Altersjahres. Das im Zeitpunkt der vorzeitigen Alterspensionierung vorhandene Altersguthaben wird dabei mit dem jeweiligen (reduzierten) Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Altersrente umgewandelt.

Kann ich vor Alter 60 kündigen und trotzdem ab Alter 60 mit Rente in Pension gehen?

Nein. Eine Rente erhalten Sie frühestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Alter 60.

Kann ich statt einer Altersrente in Pensionskasse Novartis 1 das Kapital beziehen?

Ein Bezug von max. 50% der Altersrente ist - mit lebenslanger Kürzung der Altersrente - in Kapitalform möglich (verheiratete versicherte Personen bedürfen dazu der amtlich beglaubigten Zustimmung des Ehepartners/eingetragenen Partner/-in).

Kann ich statt des Alterskapitals in Pensionskasse Novartis 2 eine Rente beziehen?

Nein. Die Pensionskasse Novartis 2 versichert ausschliesslich Kapitalleistungen (bei Alter, Tod und Invalidität).

Wie wird das Sparguthaben bei der Pensionierung ausbezahlt?

Aus den folgenden Möglichkeiten der Auszahlung können Sie wählen:

  • 100% Kapitalbezug im Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung
  • 100% Umwandlung in eine befristete Überbrückungsrente bis zum Erreichen des AHV-Alters
  • Mischform aus den beiden anderen Optionen.

Bitte beachten Sie, dass die Überbrückungsrente den Betrag der maximalen AHV-Altersrente nicht übersteigen darf. Allenfalls überschiessendes Sparguthaben wird mit dem Alterskapital ausbezahlt. Sollte das Sparguthaben für die maximale Überbrückungsrente nicht ausreichen, kann zusätzliches Altersguthaben beigezogen werden, dadurch reduziert sich jedoch die lebenslange Altersrente.

Können mir die Pensionskassen Novartis im Voraus eine Berechnung der Altersleistungen erstellen?

Eine Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen kann bei der zuständigen Kontaktperson der Pensionskassen Novartis angefordert werden.

Bis wann muss ich meinen Entscheid den Pensionskassen Novartis mitteilen?

Es genügt, wenn Sie uns Ihren Entscheid bis 3 Monat vor der Pensionierung schriftlich mitteilen.

Habe ich bei vorzeitiger Pensionierung Anspruch auf eine Überbrückungsrente?

Das im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung vorhandene Sparguthaben können Sie wahlweise als einmalige Kapitalauszahlung oder als temporäre Überbrückungsrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beziehen und somit optimal Ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

Wie hoch ist die Überbrückungsrente?

Die Höhe der Überbrückungsrente ist abhängig vom Pensionierungsalter, Geschlecht und von der Höhe des bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Alterspensionierung angesparten Sparguthabens. Die Überbrückungsrente darf die jeweils maximal gültige einfache AHV-Rente nicht übersteigen.

Was geschieht mit allfällig überschiessendem Sparguthaben?

Der allenfalls nicht verbrauchte Teil des Sparguthabens wird als Alterskapital ausbezahlt.

Wann wird meine Rente auf mein Konto überwiesen?

Die Renten werden zwölfmal im Jahr überwiesen, und zwar jeweils am 25. des Monats. Die Auszahlung eines allfälligen Kapitalbezugs erfolgt innerhalb der ersten 30 Tage nach Entstehung des Leistungsanspruchs.

Kann ich meine Rente auf mehrere Konten überweisen lassen?

Nein. Die Pensionskasse Novartis 1 überweist Ihre Altersrente monatlich auf Ihr persönliches Mitarbeiterkonto bei der Novartis AG. Hier können Sie anschliessend Ihre Überweisungsdispositionen treffen.

Kann meine Rente auch ins Ausland überwiesen werden?

Ja. Sie tun allerdings gut daran, ein als seriös bekanntes Bankinstitut zu wählen. Für die Überweisung benötigen wir die genaue Bankenadresse mit Kontonummer, die entsprechende IBAN-Nummer und den BIC-Code.

Mein Sohn hat die Ausbildung unterbrochen und wird jetzt die Rekrutenschule absolvieren, anschliessend die Ausbildung fortsetzen. Wird die Kinderrente wie bisher weiterbezahlt?

Nein, für die Zeit der RS wird die Kinderrente sistiert. Sobald Ihr Sohn dann ein Studium aufnimmt, senden Sie uns die entsprechenden Bestätigungen und wir vergüten Ihnen rückwirkend die ausgefallenen Kinderrenten-Leistungen.