Todesfall
Todesfallmeldung
Der Tod einer nahestehenden Person ist mit Trauer und Schmerz verbunden. Gleichzeitig sieht man sich mit zahlreichen Formalitäten konfrontiert. Folgende Informationen sollen Ihnen behilflich sein, die notwendigen Schritte bei den Pensionskassen Novartis einzuleiten.
Information der Pensionskasse Novartis
Der Tod eines Mitarbeitenden ist dem Vorgesetzten resp. der Personalabteilung der Novartis zu melden.
Nach erfolgter Meldung werden die Pensionskassen Novartis über den Hinschied des Mitarbeitenden informiert. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Leistungen
Über die Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Vorsorgeberatung der Pensionskassen Novartis gerne.
Rentenleistungen
Die reglementarischen Bestimmungen sehen folgende Rentenleistungen vor.
- Ehegattenrente (ggf. auch an Geschiedene)
- Lebenspartnerrente
- Waisenrente
Kapitalleistungen
Stirbt eine versicherte Person vor Vollendung des 65. Altersjahres, wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Reglementarische Grundlagen
Reglement der Pensionskasse Novartis 1 (Art.10 Abs. 3 bis Art. 15, Art. 17)
Reglement der Pensionskasse Novartis 2 (Art. 5, Art. 12)
Weitere Informationen
Die Bestimmungen für Ehegatten gelten sinngemäss auch für Personen in eingetragener Partnerschaft gemäss Partnerschafts-Gesetz (PartG).
Merkblatt Lebenspartnerrente
Formular - Unterstützungsvertrag
Formular – Begünstigtenordnung