Todesfall

Todesfallmeldung

Der Tod einer nahestehenden Person ist mit Trauer und Schmerz verbunden. Gleichzeitig sieht man sich mit zahlreichen Formalitäten konfrontiert. Folgende Informationen sollen Ihnen behilflich sein, die notwendigen Schritte bei den Pensionskassen Novartis einzuleiten. 

Information der Pensionskasse Novartis

Der Tod eines Mitarbeitenden ist dem Vorgesetzten resp. der Personalabteilung der Novartis zu melden.

Nach erfolgter Meldung werden die Pensionskassen Novartis über den Hinschied des Mitarbeitenden informiert. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die weiteren Schritte.

Leistungen

Über die Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Vorsorgeberatung der Pensionskassen Novartis gerne.

Rentenleistungen

Die reglementarischen Bestimmungen sehen folgende Rentenleistungen vor.

  • Ehegattenrente (ggf. auch an Geschiedene)
  • Lebenspartnerrente
  • Waisenrente

Kapitalleistungen

Stirbt eine versicherte Person vor Vollendung des 65. Altersjahres, wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt.

Weitere Informationen

Die Bestimmungen für Ehegatten gelten sinngemäss auch für Personen in eingetragener Partnerschaft gemäss Partnerschafts-Gesetz (PartG).


Merkblatt Lebenspartnerrente
Formular - Unterstützungsvertrag
Formular – Begünstigtenordnung