Pensionierung

Der Anspruch auf Altersleistungen entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis frühestens nach Vollendung des 60. Altersjahres aufgelöst wird und spätestens bei Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters (65. Altersjahr für Frauen und Männer).

Rente

Die versicherte Altersrente beträgt maximal 60 % des letzten versicherten Lohnes, abzüglich allfälliger Rentenkürzung wegen vorzeitiger Pensionierung (Kürzung von  2 % pro Jahr vor ordentlichem Rücktrittsalter).

Kapitalbezug

Die Altersrente kann bis höchstens 25 % in Form eines Alterskapitals bezogen werden. Bei verheirateten Versicherten bzw. registrierten Partnern bedarf es zudem der schriftlichen (Unterschrift) und amtlich beglaubigten Zustimmung.

Verbindungsrente

Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Zeitpunkt des Bezugs der Altersrente die Ehegattenrente von 60 auf 100 % der laufenden Altersrente erhöhen. Um diese verbesserte Ehegattenrente (sog. Verbindungsrente) zu finanzieren, wird Ihre sofort beginnende Altersrente  lebenslänglich um 10% gekürzt.

Incentive/Bonus- und Schichtversicherung

Die im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung in den Vorsorgeplänen der Incentive/Bonus- bzw. Schichtversicherung vorhandenen Kapitalien werden Ihnen zusammen mit der ersten Rente ausbezahlt. Diese Kapitalien können wahlweise in einen festen Zuschlag zur Altersrente umgewandelt werden.

Zusatzrente, Ueberbrückungsrente

Der Bezüger einer Altersrente hat frühestens nach Vollendung des 60. Altersjahres und bis zum AHV-Rücktrittsalter Anspruch auf eine Zusatzrente von jährlich max. CHF 18‘000. Anstelle der Zusatzrente kann eine Ueberbrückungsrente in Höhe der maximalen AHV-Altersrente beansprucht werden. Die Überbrückungsrente wird mit einer (lebenslänglichen) Kürzung der Altersrente finanziert.

Kinderrente

Die Kinderrente beträgt 20% der Altersrente und wird bis zum 20., für Kinder in Ausbildung längstens bis zum 25. Altersjahr gewährt.

Weitere informationen

Über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen informieren wir Sie rechtzeitig. Ihre Wahl teilen Sie uns bitte bis spätestens einen Monat vor der Pensionierung mit dem entsprechenden Formular mit.

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit eine individuelle und unverbindliche Vorausberechnung Ihrer zu erwartenden Altersleistungen bei uns zu verlangen.

Reglement Rentenversicherung