Invalidität

Gestützt auf den gesetzlichen Vorschriften sowie den reglementarischen Bestimmungen der Pensionskassen Novartis haben Sie in der Regel Anspruch auf Invalidenleistungen, wenn Sie zu mindestens 25% erwerbsunfähig sind. Für die Anerkennung der Invalidität und die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) massgebend.

Pensionskasse Novartis

Frühestens nach Ablauf der Lohnfortzahlung erbringen wir die reglementarischen Renten- und Kapitalleistungen. Diese werden längstens bis zum Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt und anschliessend durch die Altersleistungen abgelöst, beziehungsweise bis zum Tod oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.

Rentenleistungen

  • Invalidenrente: Bei Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente 100% der reglementarischen Altersrente bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
  • Invalidenzusatzrente: Die invalide Person hat Anspruch auf eine Zusatzrente, soweit und solange die IV keine oder keine ihrem IV-Grad entsprechende Rente ausrichtet.
  • Invalidenkinderrente: Die invalide Person hat Anspruch auf eine Kinderrente in der Höhe von 20% der bezogenen Invalidenrente für jedes Kind bis Alter 20, beziehungsweise bis Alter 25 bei fortdauernder Ausbildung.

Kapitalleistungen

  • Incentive/Bonus-Versicherung: Bei Vollinvalidität entspricht die Leistung dem im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit vorhandenen Sparguthabens, mindestens 200% des durchschnittlichen Bonus der vergangenen drei Jahre.
  • Schicht-Versicherung: Bei Vollinvalidität entspricht die Leistung dem im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit vorhandenen Sparguthabens, mindestens 200% der versicherten Schichtzulage.