Fragen & Antworten

Eintritt

Werden noch Versicherte in diesen Plan aufgenommen?

Nein, mit der Planumstellung auf das Beitragsprimat per 1. Januar 2011 werden alle neueintretenden MitarbeiterInnen im Beitragsprimat versichert.

Wie ist die Pensionskasse Novartis 1 aufgebaut?

Bitte finden Sie die Information auf der Seite Beitragsprimat

Können Sie mir einen Überblick über die versicherten Leistungen geben?

  1. Altersrente und evtl. Pensionierten-Kinderrente (20% der Altersrente)
  2. Invalidenrente (100% der Altersrente) und evtl. Invaliden-Kinderrente (20% der Invalidenrente)
  3. Ehegatten-/Lebenspartnerrente (60% der Altersrente), evtl. Waisenrente (20% der Altersrente) und evtl. Todesfallkapital (200% der Altersrente bei Versterben vor Rücktrittsalter 65)
Einkauf

Soll ich mich in die Rentenversicherung voll einkaufen?

Das ist meist zu empfehlen. Kommt es zu einem Vorsorgefall (Invalidität oder Tod), führen fehlende Beitragsjahre zu einer gekürzten Rente für Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen. Zu erwähnen ist, dass ein Aufschieben des Einkaufs mit immer höheren Einkaufssummen verbunden ist.

Freiwillige Einkäufe im Rahmen der beruflichen Vorsorge sind in der Schweiz grundsätzlich steuerlich abzugsberechtigt.

Soll ich mich in die Incentive/Bonusversicherung einkaufen?

Auch hier handelt es sich um einen Einkauf in Ihre Vorsorgeeinrichtung 2. Säule, was Sie grundsätzlich zu einem steuerlichen Abzug berechtigt. Im Zeitpunkt der Pensionierung steht Ihnen dann frei, den angesparten Betrag (voll oder teilweise) als Kapital oder in Rentenform zu beziehen (bei Einhaltung gewisser Fristen).

Beachten Sie bitte, dass ein Einkauf in die Incentive/Bonusversicherung nur möglich ist, wenn Sie in der Rentenversicherung voll eingekauft sind.

Kann ich meine 3. Säule zum Einkauf in die 2. Säule benutzen?

Ja, Sie können, sofern Sie nicht bereits voll eingekauft sind. Haben Sie Ihre gebundene Selbstvorsorge allerdings nicht bei einer Bank sondern bei einer Lebensversicherungsgesellschaft abgeschlossen, sollten Sie sich über die Bedingungen einer vorzeitigen Auflösung Ihrer Säule 3a-Police erkundigen, da sich namhafte Rückkaufsverluste ergeben können.

Welche gesetzlichen Einkaufsbeschränkungen sind zu beachten?

Auf den 1. Januar 2006 sind mit der dritten Etappe der 1. BVG-Revision neue Einkaufsbestimmungen in Kraft getreten. Zum einen wird vorgeschrieben, dass die aus freiwilligen Einkaufsleistungen resultierende Leistungserhöhung innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden darf, was sich insbesondere im Falle einer (vorzeitigen) Pensionierung auswirken kann. In diesem Zusammenhang kommt Ihnen die bereits Anfang 2004 eingeführte Umwandlungsmöglichkeit entgegen, wonach das Alterskapital der Incentive/Bonus- bzw. der Schichtversicherung sowohl bei der ordentlichen als auch der vorzeitigen Pensionierung nicht nur als Kapital, sondern auch in Form einer Rente bezogen werden kann.

Die zweite Beschränkung betrifft unter Ihnen, die im Rahmen der Wohneigentumsförderung Mittel der beruflichen Vorsorge vorbezogen haben. Seit 1. Januar 2006 dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn solche Vorbezüge vollständig zurückbezahlt sind.

Die dritte Einschränkung betrifft Personen, die aus dem Ausland zuziehen und die noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben. Die jährliche Einkaufssumme während einer „Sperrfrist“ von fünf Jahren darf in diesen Fällen den Gegenwert von 20% des jeweiligen reglementarischen versicherten Lohnes pro Jahr nicht überschreiten, auch nicht im Falle eines Einkaufsdarlehens mit Amortisationsvereinbarung.

Schliesslich sind, wie Sie wissen, bei Stellenwechsel und Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers sowohl die Austrittsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtung als auch allfällig vorhandene weitere Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen der 2. Säule von Gesetzes wegen zu übertragen, d.h. in die neue Kasse einzubringen.

Austritt

Unter welchen Bedingungen habe ich Anrecht auf Barauszahlung meiner Freizügigkeitsleistung?

  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb (erforderlich: Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse)
  • Sofern Sie die Schweiz endültig verlassen (erforderlich: Abmeldebestätigung Iher Wohngemeinde)
  • Wenn die Austrittsleistung weniger als Ihr Jahresbeitrag beträgt.

Bei Barauszahlung ist die schriftliche (und beglaubigte) Zustimmung des Ehegatten/des eingetragenen Partners notwendig.

Ich trete aus, habe aber noch keine neue Anstellung. Kann ich meine Austrittsleistung vorläufig in der Pensionkasse Novartis belassen?

Nein. Sie müssen bei einer Bank oder Versicherung ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice auf Ihren Namen eröffnen und uns die Angaben für die Überweisung Ihres Austrittsguthabens zustellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen wir Ihre Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung in Zürich transferieren (Gebühren und Spesen der Auffangeinrichtung gehen zu Ihren Lasten).

Auffangeinrichtung Zürich: Tel. 041 799 75 75 / www.aeis.ch

Wie wirken sich die Bilateralen Abkommen auf meine Barbezugsmöglichkeiten als Grenzgänger aus?

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen (EFTA) betreffen nur die gesetzliche Mindestvorsorge. Zudem wurde eine Übergangsfrist von 5 Jahren festgelegt, die am 31. Mai 2007 abläuft. Danach, d.h. für Austritte nach dem 31. Mai 2007, ergeben sich Einschränkungen für die Barauszahlung des BVG-obligatorischen Teils einer Freizügigkeitsleistung, sofern die Ausreise in einen Staat der europäischen Gemeinschaft erfolgt, und dort ebenfalls eine Pflichtversicherung für die Vorsorgerisiken Alter, Invalidität und Tod besteht.

Betroffen sind also in erster Linie die Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sowie alle Mitarbeitenden, welche die Firma vor Vollendung des 60. Altersjahres verlassen, ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und ihr Freizügigkeitsguthaben bar beziehen möchten. Ihnen kann nur noch der das BVG-Altersguthaben übersteigende Teil der Austrittsleistung in bar ausbezahlt werden, während der BVG-obligatorische Anteil auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bankenstiftung überwiesen oder zur Errichtung einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungseinrichtung verwendet werden muss.

Nicht betroffen sind Rentenauszahlungen und Kapitalleistungen bei Eintritt eines Vorsorgefalles sowie Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung.

Alter

Welches ist das gemäss Reglement gültige ordentliche Pensionierungsalter?

Für Männer und Frauen: 65 Jahre

Kann ich statt einer Altersrente das Kapital beziehen?

Ein Bezug von max. 25% der Altersrente ist – mit lebenslanger Kürzung der Altersrente – in Kapitalform möglich (verheiratete versicherte Personen bedürfen dazu der amtlich beglaubigten Zustimmung des Ehepartners/eingetragenen Partner/-in).

Bis wann muss ich meinen Entscheid bezüglich Rente oder Kapital der Pensionskasse melden?

Es genügt, wenn Sie uns Ihren Entscheid bis 1 Monat vor der Pensionierung schriftlich mitteilen.

Ab welchem Alter ist eine vorzeitige Pensionierung möglich und zu welchen Bedingungen?

Ab Vollendung des 60. Altersjahres und mit je 2% Kürzung pro Vorbezugsjahr.

Soll ich mich für die volle Rente oder einen Kapitalbezug mit reduzierter Rente entscheiden?

Diesen Entscheid können wir Ihnen nicht abnehmen. Das hängt ganz von Ihren Vorsorgebedürfnissen und Ihrer Lebenssituation ab. Wir beraten Sie gern persönlich.

Soll ich die Überbrückungsrente beziehen oder nicht?

Die Überbrückungsrente vor AHV-Alter erhöht die von der Pensionskasse gewährte Zusatzrente von monatlich CHF 1'500.- (bei 100% durchschnittliche Beschäftigungsgrad) auf die jeweils geltende maximale einfache AHV-Rente.

Diese im Voraus gewährte Leistungserhöhung hat eine lebenslange Kürzung Ihrer Altersrente und der sogenannten Anwartschaften (d.h. Ehegattenrente, Kinderrente) zur Folge.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie unter Umständen – bei tieferem Einkommen oder nicht genug Beitragsjahren – keine maximale AHV-Altersrente erreichen werden.

Werden meine Zusatzrente und eventuelle Überbrückungsrente gestoppt, wenn ich vorzeitige AHV-Zahlungen beantrage bzw. beziehe?

Nein. Die Pensionskasse Novartis gewährt allen ihren Versicherten bei vorzeitiger Pensionierung bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters eine Zusatzrente entsprechend ihrem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad.

Werde ich einmal eine ganze AHV-Rente erhalten?

Das hängt davon ab, ob Sie lange genug Beiträge einbezahlt, d.h. in der Schweiz gearbeitet haben, und ob Sie eine gewisse Einkommenshöhe überschritten haben. Melden Sie sich, als Versicherter mit Wohnsitz Schweiz, mit einer kurzen Anfrage bei der Ausgleichskasse Arbeitgeber, Viaduktstrasse 12, 4051 Basel (www.ak40.ch oder Tel. +41 61 285 22 22).

Als Versicherter mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wenden Sie sich an die Caisse Suisse de Compensation, Av. Edmond-Vaucher 18, CH-1203 Genf, Tel. +41 22 795 91 11.

Kann meine Rente auch ins Ausland ausbezahlt werden?

Ja. Sie tun allerdings gut daran, ein als seriös bekanntes Bankinstitut zu wählen. Und dann melden Sie uns die genaue Bankenadresse mit Kontonummer, die entsprechende IBAN-Nummer und den BIC-Code.

Ich werde demnächst 65. Muss ich mich selber um meine AHV bemühen?

Ja. Als Versicherter mit Wohnsitz Schweiz melden Sie sich 3-4 Monate vor Ihrem 65. Geburtstag bei der Ausgleichskasse Arbeitgeber, Viaduktstrasse 12, 4051 Basel (www.ak40.ch oder Tel. +41 61 285 22 22).

Als Versicherter mit Wohnsitz im Ausland kontaktieren Sie die Caisse Suisse de Compensation in Genf, Tel. +41 22 795 91 11.

Kann ich vor Alter 60 kündigen und trotzdem ab Alter 60 dann mit Rente in Pension gehen?

Nein. Eine Rente erhalten Sie frühestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Alter 60.

Invalidität

Wie hoch ist meine Invalidenrente?

Die Höhe der vollen Invalidenrente entspricht der versicherten Altersrente und wird bei voller Invalidität entrichtet. Bei teilweiser Invalidität leistet die Pensionskasse eine Teilrente.

Was bedeutet «invalid»?

Als invalid gilt, wer wegen eines körperlichen oder geistigen Gesundheitsschadens infolge Krankheit, Gebrechen oder Unfall voraussichtlich dauernd oder für längere Zeit ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden oder im Sinne der IV invalid ist.

Als ganz oder teilweise erwerbsunfähig gilt, wer seine vor dem Invaliditätseintritt ausgeübte berufliche oder eine andere ihm zumutbare Tätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann und dadurch eine Einkommensbusse erleidet.

Eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 25% gilt nicht als Invalidität und begründet somit keinen Anspruch auf Invaliditätsleistungen. Beträgt der Invaliditätsgrad 70% oder mehr, so gilt der Versicherte als vollinvalid. Die Invalidität, ihr Grad und der Zeitpunkt ihres Eintretens werden auf Antrag des Versicherten oder der Firma durch die Pensionskasse auf Grund eines ärztlichen Gutachtens festgestellt und allenfalls periodisch überprüft. Der Grad der Invalidität entspricht mindestens dem von der IV festgelegten Invaliditätsgrad.

Tod

Was erhält mein Partner, falls ich sterbe?

Der hinterbliebene Ehepartner/eingetragene Partner/-in erhält 60% (100%, falls ab 2005 Option Verbindungsrente gewählt wurde) der versicherten oder laufenden Alters- oder Invalidenrente (sofern die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat oder für den Unterhalt eines oder mehrer Kinder aufzukommen ist.

Ist keine dieses Bedingungen erfüllt, erhält der überlebende Partner eine einmalige Auszahlung in der Höhe einer Dreijahres-Ehegattenrente). Stirbt die rentenbeziehende Person vor Alter 65 wird zusätzlich noch ein Todeskapital fällig.

Ich bin 58, verwitwet, und beabsichtige wieder zu heiraten. Fällt meine Ehegattenrente nun weg?

Ja, weil Sie noch nicht 60 sind; in diesem Fall erhalten Sie eine einmalige Abfindung von drei Jahresrenten. Mit einer Heirat nach Alter 60 würde die Ehegattenrente bis zum Ableben unverändert erhalten bleiben.

Mein langjähriger Lebenspartner, Mitarbeiter der Novartis, ist leider verstorben. Habe ich Anrecht auf eine Rente?

Für den Anspruch auf eine Lebenspartnerrente sind die folgenden Bedingungen kumulativ zu erfüllen:

  • Der Versicherte und sein(e) Lebenspartner(in) sind unverheiratet.
  • Es besteht keine Verwandtschaft zwischen den Lebenspartnern.
  • Die Partner haben während der letzten fünf Jahre vor dem Tod nachweisbar im gleichen Haushalt gelebt und sich gegenseitig unterstützt, oder sie haben ein oder mehrere gemeinsame Kinder.
  • Der Unterstützungsvertrag wurde der Pensionskasse zu Lebzeiten eingereicht.
  • Bei Rentenbezügern sind die Voraussetzungen im Zeitpunkt der erstmaligen Rentenzahlung erfüllt.
  • Die reglementarischen Voraussetzungen für die Ehegattenrente sind (sinngemäss) erfüllt.

Fällt meine Witwenrente der Pensionskasse Novartis mit Beginn von AHV-Leistungen weg?

Nein, Witwen-/Witwerrenten werden grundsätzlich lebenslänglich ausgerichtet. Der reglementarische Anspruch auf eine Zusatzrente zur Witwen-/Witwerrente hingegen besteht nur, sofern und solange keine Leistungen der AHV/IV bezogen werden (können).

Ich bin Rentner und verheiratet mit einer Partnerin aus dem Ausland, keine Kinder. Kriegt meine Gattin nach meinem Tod eine Ehegattenrente, auch wenn sie wieder nach Südamerika zurück geht und auch wenn sie sehr viel jünger ist als ich?

Stirbt ein verheirateter Versicherter vor oder nach seiner Pensionierung, so erhält sein überlebender Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente, sofern er beim Tod des Ehegatten

  • für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufzukommen hat oder
  • das 35. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat.

Rentenzahlungen erfolgen auf das interne Mitarbeiterkontokorrent bei Novartis, von wo aus dann die Zahlung gemäss Ihrer Instruktion auf jedes beliebige Privatkonto (Schweiz und Ausland) übertragen werden kann.

Diverses

Wie ist der Stiftungsrat zusammengesetzt?

Der Stiftungsrat unserer Pensionskasse setzt sich paritätisch aus je sieben Vertreter/-innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen. Die Arbeitnehmervertreter/-innen werden jeweils für eine vierjährige Amtszeit gewählt.

Was passiert mit meiner Rentenversicherung nach einer Lohnerhöhung?

Während 5 Monaten (April-August) wird von Ihrem Gehalt ein Lohnerhöhungsbeitrag (= ausserordentlicher Beitrag) abgezogen. Dieser beträgt 20% der Erhöhung des versicherten Lohnes.

Ich habe unter Jahr Lohnerhöhung erhalten, aber meine PK-Beiträge sind unverändert geblieben.

Lohnerhöhungen werden PK-seits jeweils nur im April angepasst und erst dann mit dem ausserordentlichen Beitrag erfasst.

Ich muss Auskunft über Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeiträge in meine Rentenversicherung geben.

Sie bezahlen bis zum 25. Altersjahr 1,0%, ab 25. Altersjahr bezahlen Sie 4,6% ordentliche Beiträge sowie 0,3% Spezialbeitrag. Die Firma bezahlt für Sie bis zum 25. Altersjahr 1,5%, ab 25. Altersjahr 9,2% sowie 0,3 Spezialbeitrag.

Meine Scheidung steht bevor – was tun?

Zur Berechnung der teilbaren Freizügigkeitsleistung, benötigen wir Ihr Heiratsdatum und das voraussichtliche Scheidungsdatum, bzw. einen entsprechenden Stichtag für die Teilung.