Einkauf

Um die Vorsorgeleistungen zu erhöhen, besteht die Möglichkeit, freiwillige Einkäufe zu tätigen.

Voraussetzungen

Bevor Sie sich einkaufen können, muss sichergestellt sein, dass sämtliche Pensionskassenguthaben früherer Schweizer Arbeitgeber zu uns überwiesen worden sind. Ausserdem benötigen wir aus gesetzlichen Gründen ein entsprechendes Formular, welches Sie bitte vor Ihrem ersten Einkauf (einmalig) ausfüllen und uns einreichen wollen. 

Vorgehen

Einkäufe können grundsätzlich jederzeit erfolgen. Einzahlungen können Sie via Ihr externes Bank- oder Postkonto veranlassen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns zu beauftragen, den gewünschten Betrag von Ihrem Mitarbeiterkonto abzuziehen. Nach erfolgtem Einkauf erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Einschränkungen

Die Einkaufslimiten ersehen Sie stichtagsbezogen aus Ihrem persönlichen Versicherungsausweis. Für Zuzüger aus dem Ausland gelten während den ersten 5 Jahren des Aufenthaltes in der Schweiz besondere gesetzliche Einkaufslimiten über die wir Sie vor Ihrem ersten Einkauf gerne informieren. Bitte beachten Sie, dass Kapitalbezüge nach freiwilligen Einkäufen während drei Jahren gesperrt sind (Vorbezüge für die Finanzierung von Wohneigentum, Barauszahlungen bei Austritt, Alterskapital bei Pensionierung).

Weitere Informationen

Was mögliche steuerliche Vorteile eines Einkaufs betrifft wenden Sie sich bitte an die Steuerbehörden Ihres Wohnortes oder an Ihren Steuerberater.

Einkaufsbroschüre
Einkaufsformulare
Zahlungsadresse der Pensionskassen Novartis
Auftrag zur Belastung Ihres Mitarbeiterkontos