Unbezahlter Urlaub

Behandlung der ersten 2 Monate des unbezahlten Urlaubs

Bei unbezahltem Urlaub bis einschließlich 2 Monaten oder bei längerem unbezahltem Urlaub gilt für die ersten 2 Monate Folgendes:

  • Ihre Spar- und Risikoversicherung bleibt unverändert, d.h. so, wie sie vor Beginn des unbezahlten Urlaubs bestanden hat.
  • Alle Beiträge für Spar- und Risikoversicherung sind sowohl von Ihnen (gemäss gewählter Beitragsskala) als auch von der Firma an die Alters- und Spargutschriften gemäss Pensionskassenreglement zu entrichten.

Behandlung des unbezahlten Urlaubs, der länger als 2 Monate dauert

Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als zwei Monaten haben Sie folgende drei Möglichkeiten, die Spar- und Risikoversicherung bei der Pensionskasse Novartis für die Zeit des Urlaubs nach den ersten zwei Monaten fortzuführen.

Option 1: Aussetzung der Beiträge

  • Für die Dauer des unbezahlten Urlaubs von mehr als 2 Monaten werden Ihre Beiträge und die vom Unternehmen gezahlten Beiträge nach Ablauf der ersten 2 Monate ausgesetzt.
  • Wird nach dem zweiten Urlaubsmonat, aber vor der Wiederaufnahme der Arbeit ein Versicherungsantrag gestellt, besteht nur Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung, berechnet ab dem Zeitpunkt des Urlaubsbeginns.
  • Die Lücke in der Pensionskasse kann von Ihnen grundsätzlich jederzeit aufgefüllt werden.

Option 2: Weiterführung der Risikoversicherung

  • Für die Zeit des unbezahlten Urlaubs, der länger als 2 Monate dauert, werden Ihre Beiträge und die des Unternehmens nur für die Risikoversicherung weitergeführt.
  • Die Wiederaufnahme der Sparbeitragszahlungen erfolgt nach dem Ablauf des unbezahlten Urlaubs.

Option 3: Integrale Weiterversicherung

  • Für die Zeit des unbezahlten Urlaubs und der integralen Weiterversicherung, die 2 Monate übersteigt, müssen Sie zusätzlich zu Ihren eigenen Beiträgen die Beiträge des Unternehmens für Sparen und Risiko zahlen.