Todesfall

Der Tod einer nahestehenden Person ist mit Trauer und Schmerz verbunden. Gleichzeitig sieht man sich mit zahlreichen Formalitäten konfrontiert. Folgende Informationen sollen Ihnen behilflich sein, die notwendigen Schritte bei den Pensionskassen Novartis einzuleiten. 

Information der Pensionskassen Novartis

Der Tod eines Mitarbeitenden ist dem Vorgesetzten resp. der Personalabteilung der Novartis zu melden.

Nach erfolgter Meldung werden die Pensionskassen Novartis über den Hinschied des Mitarbeitenden informiert. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die weiteren Schritte.

Leistungen

Über die Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Vorsorgeberatung der Pensionskassen Novartis gerne.

Rentenleistungen

Die reglementarischen Bestimmungen sehen folgende Rentenleistungen vor.

  • Ehegattenrente (ggf. auch an Geschiedene)
  • Lebenspartnerrente
  • Waisenrente

Kapitalleistungen

Stirbt eine versicherte Person vor Vollendung des 65. Altersjahres, wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt.

Weitere Informationen

Die Bestimmungen für Ehegatten gelten sinngemäss auch für Personen in eingetragener Partnerschaft gemäss Partnerschafts-Gesetz (PartG).

Merkblatt Lebenspartnerrente
Formular - Unterstützungsvertrag
Formular – Begünstigtenordnung

Fragen & Antworten

Was erhält mein Ehepartner, falls ich sterbe?

Der hinterbliebene Ehepartner/eingetragene Partner/-in erhält 60% der versicherten oder laufenden Alters- oder Invalidenrente (sofern die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat oder für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufzukommen ist. Ist keine dieser Bedingungen erfüllt, erhält der überlebende Partner eine einmalige Auszahlung in der Höhe einer Dreijahres-Ehegattenrente). Stirbt die rentenbeziehende Person vor Alter 65 wird zusätzlich noch ein Todeskapital fällig.

Was erhält mein Lebenspartner, falls ich sterbe?

Für den Anspruch auf eine Lebenspartnerrente sind die folgenden Bedingungen kumulativ zu erfüllen:

  • Der Versicherte und sein(e) Lebenspartner(in) sind unverheiratet.
  • Es besteht keine Verwandtschaft zwischen den Lebenspartnern.
  • Die Partner haben während der letzten fünf Jahre vor dem Tod nachweisbar im gleichen Haushalt gelebt und sich gegenseitig unterstützt, oder sie haben ein oder mehrere gemeinsame Kinder.
  • Der Unterstützungsvertrag wurde der Pensionskasse zu Lebzeiten eingereicht.
  • Bei Rentenbezügern sind die Voraussetzungen im Zeitpunkt der erstmaligen Rentenzahlung erfüllt.
  • Die reglementarischen Voraussetzungen für die Ehegattenrente sind (sinngemäss) erfüllt.

Ich bin 58, verwitwet, und beabsichtige wieder zu heiraten. Fällt meine Ehegattenrente nun weg?

Ja, weil Sie noch nicht 60 sind; in diesem Fall erhalten Sie eine einmalige Abfindung von drei Jahresrenten. Mit einer Heirat nach Alter 60 würde die Ehegattenrente bis zum Ableben unverändert erhalten bleiben.

Fällt meine Witwenrente der Pensionskasse Novartis mit Beginn von AHV-Leistungen weg?

Nein, Witwen-/Witwerrenten werden grundsätzlich lebenslänglich ausgerichtet. Der reglementarische Anspruch auf eine Zusatzrente zur Witwen-/Witwerrente hingegen besteht nur, sofern und solange keine Leistungen der AHV/IV bezogen werden (können).

Ich bin Rentner und mit einer Partnerin aus dem Ausland verheiratet, keine Kinder. Erhält meine Gattin nach meinem Tod eine Ehegattenrente, auch wenn Sie wieder in ihr Heimatland zurück geht und auch sehr viel jünger ist als ich?

Stirbt ein verheirateter Versicherter vor oder nach seiner Pensionierung, so erhält sein überlebender Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente, sofern er beim Tod des Ehegatten a) für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufzukommen hat oder b) das 35. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Rentenzahlungen erfolgen auf das interne Mitarbeiterkontokorrent bei Novartis, von wo aus dann die Zahlung gemäss Instruktion auf jedes beliebige Privatkonto (Schweiz und Ausland) übertragen werden kann.