Beitragsprimat
Pensionskassen Novartis 1 und 2
Mit der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat sollte sichergestellt werden, dass die Pensionskasse ihr primäres Ziel, nämlich die Sicherung einer finanziell gesunden, nachhaltigen und flexiblen Personalvorsorge für die Mitarbeitenden von Novartis in der Schweiz auch in Zukunft erreichen kann. Zur Umsetzung des neuen Vorsorgekonzepts wurden zwei separate Vorsorgeträger eingerichtet – die Pensionskasse 1 und 2. Jede von ihnen deckt einen anderen Lohnbereich ab. Mit der Einführung von PK2 am 1. Januar 2011, haben die Versicherten die Möglichkeit, über die Anlage ihrer Vorsorgeguthaben in Bezug auf einen bestimmten Anteil des versicherten Lohnes mitzubestimmen.
Pensionskasse Novartis 1
Die Pensionskasse 1 deckt im Wesentlichen den Lohnbereich bis CHF 150‘000 ab (einschließlich Incentive/Bonus, minus Koordinationsabzug). Bei Pensionierung sieht der Plan eine Altersrente mit der Option einer Kapitalauszahlung von bis zu 50% des Altersguthabens vor. Darüber hinaus sind Risiko-Leistungen im Fall von Tod oder Invalidität, bis zu einem Grundgehalt von CHF 220‘000 (minus Koordinationsabzug) versichert.
Pensionskasse Novartis 2
Mitarbeitenden mit einem Einkommen über CHF 150'000 (Grundgehalt zuzüglich Incentive / Bonus) wird eine Auswahl von Anlagestrategien angeboten. Jede Strategie ist auf einen anderen zeitlichen Anlagehorizont und eine unterschiedliche Risikobereitschaft zugeschnitten. Bei Pensionierung und im Falle von Invalidität oder Tod während der Versicherungszeit sieht der Plan Leistungen in Kapitalform vor.
Kaderkasse Novartis
Mitarbeiter mit einem Basissalär über CHF 220‘000 pro Jahr sind in der Kaderkasse versichert. Für die Anlage des individuellen Altersguthabens stehen Ihnen sechs Anlagestrategien zur Auswahl.
Leistungen werden ausschliesslich in Kapitalform ausbezahlt.
Darüber hinaus sind Leistungen für Tod und Invalidität versichert.
Kann ich meine Pensionskasse frei wählen?
Nein, es besteht kein Wahlrecht. Sie müssen bei derjenigen Pensionskasse versichert werden, bei welcher Ihr Arbeitgeber angeschlossen ist.
Wer ist Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin in Fragen der beruflichen Vorsorge?
Sie können sich direkt an die zuständige Kontaktperson bei den Pensionskassen Novartis wenden.
Muss ich mich bei den Pensionskassen Novartis anmelden?
Nein, Ihr Arbeitgeber meldet Sie zur Aufnahme in die Pensionskassen Novartis an. Nach Erhalt dieser Meldung stellen wir Ihnen ein Willkommenspaket zu, aus welchem weitere Informationen ersichtlich sind.
Gibt es Gründe, dass ich nicht bei den Pensionskassen Novartis versichert werde?
Sie werden nicht in den Pensionskassen Novartis aufgenommen, wenn Sie
- bei einem angeschlossenen Arbeitgeber eine befristete Anstellung von höchstens drei Monaten eingegangen sind (vorbehalten ist Art. 1k BVV2);
- bei einem angeschlossenen Arbeitgeber lediglich nebenberuflich tätig sind und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben;
- im Sinne des IVG zu mindestens 70 Prozent invalid sind;
- das 65. Altersjahr vollendet haben.